Für Transporte nach Italien Arbeitsvertrag oder Lohnzettel nachweiß.
Bei Straßenkontrollen in Italien müssen alle Ausländischen LKW Fahrer nachweise über ihr Arbeitsverhältnis haben.
Die AHSt. Mailand hat uns über folgenden Umstand informiert:
Ein ausländischer Lenker muss bei einer Straßenkontrolle in Italien auch das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber nachweisen. Dies wird jedoch grundsätzlich, lt. Auskunft der AHSt., sehr unbürokratisch gehandhabt.
Der LKW Lenker muss nämlich entweder eine Kopie des Arbeitsvertrages oder einen Lohnstreifen mitführen. Die auf diesen Dokumenten aufscheinenden Unternehmensdaten müssen mit jenen des Besitzers des Fahrzeugbriefes übereinstimmen. Dies reicht der Straßenpolizei aus, um das Arbeitsverhältnis des LKW- Lenkers mit dem Unternehmen, in dessen Besitz sich der LKW befindet, zu überprüfen.
Laut Auskunft der Straßenpolizei Bozen, reicht eine einfache Kopie dieser Dokumente aus, um Diskussionen zu vermeiden empfiehlt die AHSt. Mailand jedoch einen originalen Lohnstreifen mitzuführen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ)
die schwierigsten Worte sind " ja" und "nein" , man muss sich genau überlegen was man antwortet ! !
