Gerade lese ich ein Urteil des Amtsgerichtes Sonthofen. Dort hat ein Richter einen Fahrer zu Bußgeld und " Punkten " verdonnert, weil er während der Fahrt sein CB Funk benutzt hat.
Es wäre ein Mobiltelefon im Sinne der StVO.
Das benutzen eines solchen Gerätes ist demnach verboten ! Das bei den Geräten keine Nummer eingegeben werden muss ließ der Richter nicht zu, denn an einem Handy mit Kurzwahltaste bräuchte man auch keine Nummer einzugeben, die Bedienung und die Gefahr der Ablenkung während der Fahrt sei für beide Geräte gegeben.
AZ: 144 Js 5270/10 Amtsgericht Sonthofen vom 01.09.2010
die schwierigsten Worte sind " ja" und "nein" , man muss sich genau überlegen was man antwortet ! !
