wenn das nochmal vorkommt darf das nicht mehr passieren

#1 von kroschka , 15.05.2011 11:19

wenn das nochmal vorkommt, darf das nicht mehr passieren.

Verwarnungsgeld für Radfahren ohne Licht - um beim Thema zu bleiben.

In der Sz vom Samstag habe ich gelesen das auch Radfahrer Verwarnungsgeld oder auch Bußgeld kassieren können. Jetzt - Radfahrer die im Dunkeln ohne Licht fahren, riskieren 10 € Verwarnungsgeld, bei Gefährdung 15 €, bei einem Unfall 35 €.
Zur odnungsgemäßen Ausstattung gehören weißer Scheinwerfer - Reflektoren vorn und rotes Schlusslicht und Rückstrahler hinten, gelbe Pedalrückstrahler - sowie gelbe Speichenreflektoren oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.

Außerdem sollte an jedem Rad eine Klingel sein, damit man Fußgänger warnen kann.


die schwierigsten Worte sind " ja" und "nein" , man muss sich genau überlegen was man antwortet ! !

 
kroschka
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