wenn das nochmal vorkommt, darf das nicht mehr passieren.
Verwarnungsgeld für Radfahren ohne Licht - um beim Thema zu bleiben.
In der Sz vom Samstag habe ich gelesen das auch Radfahrer Verwarnungsgeld oder auch Bußgeld kassieren können. Jetzt - Radfahrer die im Dunkeln ohne Licht fahren, riskieren 10 € Verwarnungsgeld, bei Gefährdung 15 €, bei einem Unfall 35 €.
Zur odnungsgemäßen Ausstattung gehören weißer Scheinwerfer - Reflektoren vorn und rotes Schlusslicht und Rückstrahler hinten, gelbe Pedalrückstrahler - sowie gelbe Speichenreflektoren oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.
Außerdem sollte an jedem Rad eine Klingel sein, damit man Fußgänger warnen kann.
die schwierigsten Worte sind " ja" und "nein" , man muss sich genau überlegen was man antwortet ! !
